Private Krankenzusatzversicherung und Krankengeldabsicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte interessant, die in bestimmten Versorgungebereichen Zusatzleistungen absichern wollen. Da auch hier der Grundsatz gilt, dass einem kein Versicherer „etwas schenkt“, halten wir eine private Zusatzversicherung insbesondere für den stationären Bereich und mit Einschränkungen für den Bereich Zahnzusatzversicherung (hier insbesondere Implantate) für relevant. Während Zusatzleistungen auf ambulanter Ebene wie Sehhilfen oder bspw. Heilpraktiker und Akkupunkturleistungen oft noch aus privaten Mitteln getragen werden können, stellt sich dies bei stationären Heilbehandlungen oft anders da. Hier verursacht die Behandlung durch bestimmte Ärzte oder durch besondere Verfahren oft immense zusätzliche Kosten, die entweder dem Nichtzusatzversicherten gar nicht erst angeboten werden oder aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar sind. Hier kann eine private Krankenzusatzversicherung durch aus Sinn machen. Zudem erhalten freiwillig gesetzliche Krankenversicherte (Angestellte mit Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze oder freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige oft kein oder kein ausreichend hohes Krankentagegeld. Dies können sie zusätzlich ergänzend absichern.

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