Riester-Rente

Die Riesterrente ist eine staatlich geförderte private Vorsorgeform. Die Förderung erfolgt auf zwei Wegen. Neben Zulagen für die eigene Person und ggf. Kinder erhält der Vertragsinhaber zusätzliche Steuervorteile. Die gesamten Aufwendungen inkl. erhaltener Zulagen können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro p.a. in der eigenen Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden. Riester-Verträge werden von Versicherern und Fondsgesellschaften angeboten. Der Anbieter muss immer die eingezahlten Beiträge zur Vertragsfälligkeit garantieren. Weitere Details und bedenkenswerte Punkte zur Riesterrente finden Sie auch in der untenstehenden Broschüre.

Was ist die Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Versicherung, die staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.

Für wen kommt die Riester Rente in Frage?

In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen…
  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
  • Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen
  • Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Das Paar darf nicht dauerhaft getrennt leben.
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit
  • Die staatliche Zulage für die Riester-Rente muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.

    Voraussetzung für eine staatliche Förderung:

    Die Riester-Rente gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die jeweilige Versicherung die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften angeboten.

    Um das Zertifikat zu erhalten, muss die Riester-Rente…

  • garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
  • eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
  • die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen (für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr).
  • die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
  • sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
  • Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.

    Info PDF

    Riester Rente

    OBEN